Interne Verwaltung

Benutzungsreglement
Benutzungsreglement
Um für alle Gäste und Mitarbeiter die Feier in untersagt. Finnenkerzen sind mit einem
positiver Erinnerung zu behalten, stellen wir Euch Untersatz erlaubt.
folgende Regeln dar. Wir bitten Euch, Eure 8. Fackeln dürfen nicht in die
Tätschmeister zu informieren. Ihr als Veranstalter Räumlichkeiten hineingenommen
tragt die Verantwortung für Euer Fest. werden.
9. Musiker, Künstler und weitere Darsteller
1. In allen Räumlichkeiten ist das Rauchen sprechen sich vorgängig oder bei Ankunft
untersagt. mit dem Team ab, wo, wie, was sie an
2. Die Bestuhlung welche im Saal ist, darf Infrastruktur benötigen.
nicht in den Aussenbereich genommen 10. Schäden an Infrastruktur und Inventar
werden. werden dem Verursacher verrechnet.
3. Nach 22 Uhr (draussen) und 23 Uhr 11. Die Saal- und Tischdekoration muss noch
Festsaal ist die Musik so anzupassen, dass am selben Abend abgebaut werden (nach
die Nachbarn nicht gestört werden. Im 24:00 Uhr Nachtzuschlag), bitte lasst
Ankerstübli gilt es open end – jedoch mit beim Verlassen des Saales nichts zurück.
geschlossenen Fenstern, je nach Es kann alles im Vorraum vom
Lautstärke. Ankerstübli gelagert werden, um es dann
4. In allen Räumlichkeiten ist es untersagt am nächsten Tag in die Autos zu laden.
Wunderkerzen, Wachskerzen oder
andere brennende und tropfende Wir freuen uns, mit Euch ein tolles Fest auf die
Feuerkörper für Spiele und Tanz zu Beine zu stellen und stehen bei Fragen oder
verwenden. Unklarheiten jederzeit gerne zur Verfügung.
5. Jegliches Feuerwerk ist verboten.
6. Himmelslaternen sind nicht erlaubt. Ihre Gastgeber
7. Die Feuerstelle auf dem Engelberg darf
nicht verschoben werden. Dies ist das
einzige Feuer, andere Feuer sind Dominique & Michael Burkert
EBERG GmbH
Engelbergstrasse 140
5746 Walterswil
www.gasthof-eberg.ch
info@gasthof-eberg.ch