EBERG Eventgasthof – Natur · Genuss · Begegnung
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Benutzungsreglement

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Benutzungsreglement Um für alle Gäste und Mitarbeiter die Feier in untersagt. Finnenkerzen sind mit einem positiver Erinnerung zu behalten, stellen wir Euch Untersatz erlaubt. folgende Regeln dar. Wir bitten Euch, Eure 8. Fackeln dürfen nicht in die Tätschmeister zu informieren. Ihr als Veranstalter Räumlichkeiten hineingenommen tragt die Verantwortung für Euer Fest. werden. 9. Musiker, Künstler und weitere Darsteller 1. In allen Räumlichkeiten ist das Rauchen sprechen sich vorgängig oder bei Ankunft untersagt. mit dem Team ab, wo, wie, was sie an 2. Die Bestuhlung welche im Saal ist, darf Infrastruktur benötigen. nicht in den Aussenbereich genommen 10. Schäden an Infrastruktur und Inventar werden. werden dem Verursacher verrechnet. 3. Nach 22 Uhr (draussen) und 23 Uhr 11. Die Saal- und Tischdekoration muss noch Festsaal ist die Musik so anzupassen, dass am selben Abend abgebaut werden (nach die Nachbarn nicht gestört werden. Im 24:00 Uhr Nachtzuschlag), bitte lasst Ankerstübli gilt es open end – jedoch mit beim Verlassen des Saales nichts zurück. geschlossenen Fenstern, je nach Es kann alles im Vorraum vom Lautstärke. Ankerstübli gelagert werden, um es dann 4. In allen Räumlichkeiten ist es untersagt am nächsten Tag in die Autos zu laden. Wunderkerzen, Wachskerzen oder andere brennende und tropfende Wir freuen uns, mit Euch ein tolles Fest auf die Feuerkörper für Spiele und Tanz zu Beine zu stellen und stehen bei Fragen oder verwenden. Unklarheiten jederzeit gerne zur Verfügung. 5. Jegliches Feuerwerk ist verboten. 6. Himmelslaternen sind nicht erlaubt. Ihre Gastgeber 7. Die Feuerstelle auf dem Engelberg darf nicht verschoben werden. Dies ist das einzige Feuer, andere Feuer sind Dominique & Michael Burkert EBERG GmbH Engelbergstrasse 140 5746 Walterswil www.gasthof-eberg.ch info@gasthof-eberg.ch